Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese AGB stellen eine allgemeine Grundlage dar und sollten vor der Veröffentlichung durch eine Fachperson auf den konkreten Betrieb geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Mandic Transport, Inhaber Josip Mandić, Haldenring 2, 6020 Emmenbrücke (nachfolgend «der Anbieter») in den Bereichen Umzug, Transport und Entsorgung.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder mit Beginn der Ausführung zustande. Massgebend für die Preisberechnung sind die zum Zeitpunkt der Offerte bekannten Angaben des Kunden.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. Der Kunde sorgt für ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten sowie für allenfalls erforderliche Bewilligungen (z. B. Parkbewilligungen). Zusätzliche, nicht offerierte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnspesen erhoben werden.
5. Termine
Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Verkehr oder anderer nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände begründen keinen Schadenersatzanspruch.
6. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die er bei der Ausführung der Leistung schuldhaft verursacht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden sind unmittelbar nach Feststellung, spätestens jedoch innert 7 Tagen, schriftlich zu melden. Für besonders wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände ist der Anbieter vorgängig zu informieren.
7. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und im Rahmen der geltenden Vorschriften. Der Kunde stellt sicher, dass keine gefährlichen oder gesetzlich nicht zur Entsorgung durch den Anbieter zugelassenen Stoffe übergeben werden.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Emmenbrücke.
Stand: April 2026